Ordnung Fitnesscenter zum Training für Jugendlichen unter 18 Jahren

Liegt diese vor, ist das Trainieren auch ohne deren Beisein gestattet.

(a) Bei Kauf einer 10er-Karte ist die schriftliche Einwilligung des/der  Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters/Vertreterin vorzulegen. Sie ist Voraussetzung für den Kauf und für die Teilnahme am Training.

(b) Beim Eintritt in den Verein – Abteilung Fitness-Center – ist die Einwilligung zusätzlich zur Aufnahme-Erklärung vorzulegen. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Abteilung.

Die Aufsicht des Fitness-Centers übernimmt hierfür keine Gewähr. Der/Die Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter/in muss zudem vorher durch eine Aufsicht in das Fitness-Center eingeführt werden.

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt laut Vorstandsbeschluss vom 15.03.2017 nach der Veröffentlichung in der Vereinszeitung am 01.05.2017 in Kraft.