Beitragssätze

Beiträge ab 01.01.2020monatlichjährlichAufnahme
Erwachsene12,50150,0015,00*
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre9,50114,0015,00*
Familienbeitrag124,50294,0045,00*
Zweierbeitrag221,50258,0030,00*
Auszubildende, Schüler, Studenten310,00120,0015,00*
Senioren ab 65 Jahre9,50114,0015,00*

* Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt pro Person einheitlich 15 Euro.

1 Der festgesetzte Familienbeitrag schließt alle Kinder der Familie bis 18 Jahre ein.

2 Der Zweierbeitrag gilt für ein Ehepaar, eine eheänliche Gemeinschaft oder ein Elternteil mit einem Kind bis 18 Jahre.

3 Für Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren kann Beitragsermäßigung gewährt werden, soweit sie noch in Ausbildung stehen. Hierzu ist bei Eintritt bzw. jährlich bis 31.12. des Vorjahres ein Nachweis vorzulegen, der als Antrag gilt.

Die geltenden Vereinsbeiträge sind bis zum 1. Quartal jeden Jahres zu entrichten. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es seiner Beitragspflicht auch nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.

Wenn keine Abbuchungserlaubnis erteilt und auch der Beitrag im 1. Quartal nicht bezahlt wird, erheben wir eine zusätzl. Gebühr von 10,– € für erhöhten Arbeitsaufwand!

Falls wir eine Rücklastschrift erhalten, werden die Kosten der Rücklastschrift unverzüglich Ihrem Mitgliedsbeitragskonto belastet. Bitte beachten Sie, dass der Austritt aus dem Verein nur mit schriftlicher Kündigung zum Ende jeden Kalenderjahres mit vierteljährlicher Frist (bis zum 30. 9. jeden Jahres) möglich ist.

Näheres siehe Beitragsordnung.

Für einige Abteilungen können zusätzliche Beiträge und Aufnahmegebühren anfallen. Einzelheiten finden sich bei der jeweiligen Abteilung bzw. dieser Übersicht.