Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht laut unserer Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden.

Er ist ein unabhängiges und neutrales Gremium, das nicht der Vorstandschaft angehört; nicht zu verwechseln mit dem Ehrenvorsitzenden, der stimmberechtigtes Mitglied der erweiterten Vorstandschaft ist.

Seine Aufgaben:

  • Er ist Berufungsinstanz für alle Vereinsstrafen.
  • Er hat ein Vetorecht gegenüber Beschlüssen der Vorstandschaft, soweit sie den Verein in seiner ideellen und finanziellen Struktur gefährden.
  • Er kann bei Bedarf zu Beratungen hinzu gezogen werden.

Darüber hinaus sieht sich aber der Ehrenrat auch als Ansprechpartner für alle Mitglieder unseres Vereins, z. B. als Vermittler bei Unstimmigkeiten.

Unsere derzeitigen Ehrenräte sind: