Ordnung für die Benutzung von Sportstätten

    1. Die folgenden Regeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserer Sportstätten.
    2. Jedes Mitglied erkennt folgende Regeln an. Da diese auf der Basis unserer Satzung die gemeinsame Grundlage für das Vereinsleben bilden. Nichtmitglieder müssen sich dieser Ordnung beim Betreten der Sportstätte fügen.
    3. Die Sportstätten dürfen von Benutzern nur in Anwesenheit eines Verantwortlichen oder einer Lehrkraft zu den festgelegten Zeiten betreten werden.
    4. Der/Die Verantwortliche hat sich davon zu überzeugen, dass die Sportstätte sowie die für die Übungsstunden notwendigen Geräte und Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand sind.
    5. Er/Sie hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Geräte, Anlagen und dgl. nicht benutzt werden sowie diese zu kennzeichnen und die Vereinsleitung von evtl. Schäden zu informieren.
    6. Der/Die Verantwortliche hat die Sporthalle als Letzter zu verlassen. Die verantwortlichen Übungsleiter/-innen und Lehrkräfte haben dafür zu sorgen, dass benutzte Geräte und Gegenstände wieder an ihren vorgesehenen Aufbewahrungsort aufgeräumt werden.
    7. Geöffnete Fenster sind nach Ende des Sportbetriebes zu verschließen, das Licht zu löschen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Wasserhähne abgesperrt sind.
    8. Die Sportstätten sind in sauberem Zustand zu verlassen.
    9. Wurden Turn- und Sportgeräte im Freien benutzt, sind sie nach Beendigung der Übungen gründlich zu reinigen und an den Aufbewahrungsort zurückzubringen.
    10. Rauchen ist in den Sporthallen und allen Nebenräumen verboten. Die Verantwortlichen haben ihre Teilnehmer entsprechend anzuweisen.
    11. Verunreinigungen der Sportstätten, der Neben- und Duschräume sowie der Toiletten sind zu vermeiden. Soweit möglich, sind Verunreinigungen vom Verursacher zu entfernen.
    12. Fahrzeuge müssen auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
    13. Alle technischen Anlagen dürfen nur nach erfolgter Einweisung bedient werden.
    14. Die Benutzungszeiten (Trainingszeiten) werden durch Aushang und in den Vereinsmitteilungen bekannt gegeben.
    15. Über die Sperrung oder Reservierung von Räumen oder Flächen entscheidet die Vorstandschaft.
    16. Räume und Flächen der Sportstätte dürfen nur mit dafür vorgesehenen Schuhen und in Sportkleidung genutzt werden. Die Benutzung mit Straßenschuhen ist ausdrücklich untersagt. Diese sind im Eingangs bzw. Umkleidebereich zu wechseln.
    17. Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und Bekleidung.
    18. Alle Nutzer, Zuschauer und Besucher haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt, und andere weder gefährdet oder belästigt werden.
    19. Die in den Sportstätten gefundenen Wertgegenstände und Schlüssel sind in der Geschäftsstelle oder beim Hausmeister abzugeben. Die Leitung ist berechtigt, diese Fundsachen dem nachweislich Berechtigten zurückzugeben. Fundgegenstände werden zwei Monate aufbewahrt.
    20. Nicht erlaubt ist
      1. das Mitbringen von Tieren, zu sämtlichen Sportstätten
      2. das Mitbringen von Getränken in die Sportstätte
      3. das Radfahren auf dem Vereinsgelände
    21. Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Ordnung, durch Handeln gegen die Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung von Geräten und Einrichtungen entstanden sind, haftet der Verein nicht.
    22. Die Mitarbeiter und Aufsichtspersonen sorgen dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung im Interesse aller Mitglieder und Besucher eingehalten werden. Den Anordnungen ist daher Folge zu leisten.
    23. Mitglieder oder Besucher der Sportstätten, die die Anweisungen des Personals und der Betreuer nicht befolgen oder sonst die Ordnung stören, müssen die Sportstätte nach Aufforderung sofort verlassen. Hausrecht!
    24. Verstöße der Mitglieder werden im Übrigen durch die Regelungen in der Vereinssatzung geahndet.

    Inkrafttreten

    Diese Ordnung tritt laut Vorstandsbeschluss mit Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift am 01.04.2002 in Kraft.