Ehrenordnung

Folgende Ehrungen durch den TV 1848 Schwabach e.V. sind möglich:

für besondere sportliche Leistungen oder Verdienste um den Verein

Verleihung ist auch an Nichtmitglieder möglich (Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

für mindestens 10-jährige erfolgreiche, sportliche oder spielerische Aktivität in den Abteilungen (Antragstellung durch die Abteilung)

an Mitarbeiter ab 6-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung (Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

an Mitarbeiter ab 10-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung (Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

an Mitarbeiter ab 15-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung (Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

für 25-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt (Verleihung durch die Vorstandschaft)

für 40-, 50-, 60-, 70-, 75-, 80-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt (Verleihung durch die Vorstandschaft)

für 50-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt und gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenmitglied (beitragsfrei auf Antrag) (Verleihung durch die Vorstandschaft)
für besondere herausragende Verdienste um den Verein (Verleihung durch die Vorstandschaft)

als höchste Auszeichnung des Vereins

Träger können höchstens drei lebende Mitglieder des Vereins ab dem 65. Lebensjahr sein. (Verleihung durch die Vorstandschaft)

Ernennung durch die Delegiertenversammlung

Bei Tod eines Mitglieds erfolgt nach mindestens 20-jähriger Mitgliedschaft oder nach Entscheidung der Vorstandschaft ein Nachruf in der örtlichen Presse. Ehrenmitglieder erhalten einen Grabschmuck.

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt laut Beschluß der Delegiertenversammlung vom 11.04.2019 am 01.01.2020 in Kraft.