
Willkommen beim „48er“ - dem Turnverein in Schwabach
Abteilungsversammlung 2022
Die diesjährige Abteilungs-Versammlung 2022 findet am Donnerstag, 24.02.22 um 19 Uhr im Jugendraum statt. Hierzu sind alle Mitglieder der Abteilung herzlich eingeladen unter der Einhaltung der 2 G plus-Regelung:
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Abteilungsleitung
- Bericht der Abteilungsleitung
- Bericht der Kassiererin
- Entlastung der Abteilungsvorstandschaft
- Neuwahl der Abteilungsleitung
- Neuwahl der Delegierten
- Anträge
- Stundenplan
- Sonstiges
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!
Eure Abteilungsleitung Lou Reitter und Elli Zitzelsberger
Aktuelle Corona-Regeln
Aktuelle Corona-Regeln - gültig ab 12.01.22:
Für Sport im Freien genügt weiterhin ein 2G-Nachweis. Es ist kein zusätzlicher Test nötig.
Zutritt zu Sportstätten Innen ist nur mit einem 2G Plus – Nachweis möglich (Geimpft oder Genesen, PLUS Getestet).
Anerkannt werden:
- PCRTests (max. 48 Std.)
- PoCTests (Schnelltest, max. 24 Std.)
- Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt
Ausgenommen von der Regelung:
- Kinder bis 14 Jahren
- Kinder bis 17 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden
- "geboosterte" Teilnehmer ab dem Tag der Impfung benötigen keinen zusätzlichen Test.
Hierzu zählen sowohl 3-fach Geimpfte und als auch Teilnehmer, die eine komplette Immunisierung haben und genesen sind.
Für alle diese Regelungen gilt: die Nachweise inkl. Personalausweis sollten immer mitgeführt werden!!
Happy New Year
HAPPY NEW YEAR - FROHES NEUES JAHR
Das vergangene Jahr hat uns gefordert, aber auch gestärkt. Wir gehen mit Hoffnung und Zuversicht ins Jahr 2022 und einer hoffentlich Pandemiefreien Zukunft entgegen.
Wir danken vor Allem unseren Ehrenamtlichen Trainer, Helfer und Unterstützer für das große Engagement, die Ausdauer und die guten Ideen in der doch sehr schwierigen Zeit. Ihr seid unendlich wertvoll. Auf ein neues....
Einladung zur Jahreshauptversammlung - Basketball - 2021
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 der BASKETBALL-ABTEILUNG
Hallo Basketballer,
hiermit laden wir Euch recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2021 der Basketballabteilung des TV 1848 Schwabach
am Donnerstag, den 30. Dezember um 20.00 Uhr
in der Westerwaldstr. 25 in 91126 Rednitzhembach
Anträge sind bis spätestens 27.12.21 schriftlich an die Abteilungsleitung zu richten.
Achtung: Einlass nur mit 2G+
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Berichte der Vorstandschaft
TOP 3 Entlastung der Vorstandschaft
TOP 4 Neuwahl der Vorstandschaft
TOP 5 Neuwahl der Delegierten (5 + 5 Ersatz)
TOP 6 Anträge
TOP 7 Sonstiges
Ein bisschen Erleichterung
seit dem 15.12.21 gibt es zumindest ein bisschen Erleichterung:
im Outdoor-Sport ist kein zusätzlicher Testnachweis mehr erforderlich ist (2 G anstatt 2 G Plus) im Indoor-Sport - 2 G Plus fällt weg für geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben “Booster“ nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung
die Ausnahme für minderjährige Schülerinnen und Schüler zur eigenen Sportausübung wird nun verlängert bis zunächst 12.01.2022 und gilt weiterhin.
Der BLSV hat die Änderungen auch auf seiner Website verkündet, wer es noch einmal nachlesen möchte:
https://www.blsv.de/news/erleichterungen-fuer-den-sport/
BFV-Ferienfußballschule 01.-03.08.2022 am 48er
Stand 24.03.22
Vielen lieben Dank für Eure tollen Bewertungen für unser 48er-Fußballcamp im Sommer 2021, an dem 40 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben!
Uns hat es auch prima gefallen. Deshalb laden wir Euch auch in 2022 wieder herzlich ein, zu unserer BFV-Ferienfußballschule; vom 01.-03.08.2022.
Wenn Ihr im Alter zwischen 7-14 Jahren seid und Lust habt, mit 3 Tagen vollgepackt mit Fußballtechnik, -taktik und -athletik, -spaß und -erlebnis in die Sommerferien zu starten, dann kommt zu uns. Es sind noch Plätze frei!
Jetzt anmelden!
Anmeldelink/ Link zur Veranstaltung:
https://www.dfbnet.org/coach/BFV/goto/education/offers/details/00ES8GNCQK000000VV0AG08LVUPGND5I/02GI8G1TC8000000VS5489B5VUI89KLU
Link zur Facebook-Veranstaltung:
https://fb.me/e/1trLs94y7
Let‘s Go 48ers
Lustvoll
„Lustvoller“ Adventsspaziergang der Exkneipe
(Otmar Thumshirn) Eigentlich wollte sich die Turner-Exkneipe am 3. Advent zusammen mit der Stadtheimatpflegerin zu einer „Lustvollen Stadtführung“ aufmachen. Doch seltsamerweise verlangt die Stadt für diese ausschließlich im Freien stattfindente Führung 2 G plus, das bedeutet Testpflicht! Sonntagvormittags! Da kann einem schon mal die „Lust“ vergehen! Also Programmänderung: Treffpunkt TV 48 zu einem gemütlichen, aber trotzdem „lustvollen“ Spaziergang über den Neuen Bau zum Forstersweiher mit seinen zahlreichen Enten, entlang der Badstraße in den Schwabachgrund und dann hoch zur Reichenbacher Straße. Vorbei an der Lebenshilfe und um das Schulsportgelände hinter der Hocheder-Halle herum ging’s dann nach gut 1 ¼ Stunden schnurstracks in die 48er Vereinsgaststätte, wo uns der Vereinswirt bereits zum Mittagstisch mit Spanferkel und Putenoberkeule erwartete. Bei zwei Zwischenstopps hatte Kneipwart Otmar die zahlreichen Teilnehmer mit seinen humorvollen Gedichten zum Schmunzeln gebracht, der „lustvolle“ Anteil des Spaziergangs war damit erfüllt, auch ohne Test!
Ab sofort nur noch Sport unter Einhaltung der 2 G plus Regelung möglich
Ab dem 24.11.21 gelten für den Sportbetrieb leider folgende Regeln:
Für Sportstätten (Indoor wie outdoor / Training und Wettkämpfe) gilt ab sofort nur noch ein Zugang unter den sog. „2G plus“ –Regeln. D.h. auch bereits geimpfte und getestete Personen müssen über einen Testnachweis verfügen. Hierfür gelten PCR-TEST (48 Std.), sowie POC-Antigenschnelltest (24 Std.) und Selbsttest im Vieraugenprinzip Ausgenommen davon sind minderjährige Schülerinnen und Schüler zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten im Sinne von § 4 Abs. 7 BayIfSMV. -
Die Zuschauerkapazitäten auch Eltern werden auf maximal 25 % beschränkt. Diese unterliegen ebenfalls der 2 G plus-Regelung
Die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte wurde eingeführt. Hier sind Kinder und Jugendliche derzeit noch ausgenommen.
Die Maskenpflicht besteht nun auch unter freiem Himmel bei Veranstaltungen nach § 4.