Hinweis zur Vorlage von Ausbildungsnachweisen

Aus Kapazitätsgründen wird die Geschäftsstelle in diesem Jahr sowie auch künftig darauf verzichten, Auszubildende, Studierende und vergleichbare Personengruppen aktiv an die Vorlage von Ausbildungsnachweisen zu erinnern.

Für das laufende Jahr gilt eine Kulanzfrist bis zum 06.03.2026.

Der Nachweis zur Beitragsreduzierung ist vom Mitglied unaufgefordert entsprechend der in der Beitragsordnung niedergelegten Regelungen vorzulegen. Andernfalls kann eine Beitragsreduzierung nicht gewährt werden. Rückabwicklungen bereits eingezogener Beiträge werden ebenfalls nicht vorgenommen.