Abteilungsbeiträge

Zusatzbeitragjährlich
Ewachsene90
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre60
Azubis/Studenten/Schüler360
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Erwachsen (aktiv)2,3328,00
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre——-——-
Auszubildende, Schüler, Studenten31,1714,00
Erwachsene (passiv)1,1714,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
je Mitglied5,0060,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Erwachsene3,0036,00
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre1,1714,00
Zweierbeitrag25,4265,00
Auszubildende, Schüler, Studenten32,4229,00
Beiträge
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Minis bis 6 Jahre0,000,0060,00
Kinder bis 14 Jahre5,0060,0060,00
Jugendliche bis 18 Jahre9,17110,0060,00
Studenten, Azubis9,17110,0060,00
Erwachsene12,50150,0060,00
Senioren5,0060,0060,00
Passives Mitglied5,0060,0060,00
Reduzierte Beiträge
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Minis bis 6 Jahrekeine Reduzierung möglich
Kinder bis 14 Jahrekeine Reduzierung möglich
Jugendliche bis 18 Jahre5,0060,00
Studenten, Azubis5,0060,00
Erwachsene8,34100,00
Senioren0,8410,00
Passives Mitglied0,8410,00
ZusatzbeitragmonatlichjährlichAufnahme
Erwachsene3,5843,0040,00
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre3,0036,0040,00
Familienbeitrag16,0072,0040,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
je Mitglied1,0012,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Erwachsene4,1750,00
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre2,5030,00
Familienbeitrag18,33100,00
Auszubildende, Schüler, Studenten33,3340,00
Senioren ab 65 Jahre3,3340,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Erwachsene5,0060,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Erwachsene2,5030,00
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre1,2515,00
Auszubildende, Schüler, Studenten31,2515,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
je Mitglied4,1750,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
je Mitglied1,5018,00
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
je Mitglied0,435,11
Zusatzbeitragmonatlichjährlich
Einzelbeitrag6,5078,00
Zweierbeitrag212,50150,00
10er Karte Vereinsmitgliederpro Karte: 22,00
10er Karte Nichtmitgliederpro Karte: 48,00

1Der festgesetzte Familienbeitrag schließt alle Kinder der Familie bis 18 Jahre ein.

2 Der Zweierbeitrag gilt für ein Ehepaar, eine eheänliche Gemeinschaft oder ein Elternteil mit einem Kind bis 18 Jahre.

3 Für Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren kann Beitragsermäßigung gewährt werden, soweit sie noch in Ausbildung stehen. Hierzu ist bei Eintritt bzw. jährlich bis 31.12. des Vorjahres ein Nachweis vorzulegen, der als Antrag gilt.